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Warum der hessische Artenschutz Europa braucht

NABU ruft zur Teilnahme an der Europawahl auf

 

Wetzlar – „Wer unsere hessischen Tier- und Pflanzenarten schützen will, muss zur Europawahl gehen“, betont Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Das Schicksal unserer Artenvielfalt werde auf europäischer Ebene entschieden. „Wir verdanken Europa hier sehr viel“, so Eppler. Angesichts des aktuellen UNO-Berichtes, wonach weltweit 1 Million Arten vom Aussterben bedroht sind, ruft der NABU zur Beteiligung an der Wahl auf.

Denn Richtlinien der EU-Kommission müssen von Deutschland umgesetzt werden. Trotzdem handele es sich nicht um ein „Diktat“ aus Brüssel, betont Eppler. Ohne Zustimmung der einzelnen Regierungschefs im Europäischen Rat könne die EU-Kommission keine Richtlinie erlassen. Die meisten Entscheidungen werden einstimmig von allen Regierungen verantwortet. Der große Vorteil europaweiter Regelungen: Sie gelten in der ganzen EU. Somit kann kein anderes Land auf rücksichtslose Ausbeutung der Natur setzen und damit einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

„Wir verdanken Europa seit 40 Jahren die Europäische Vogelschutz-Richtlinie“, so Eppler. Auf dieser Grundlage wurden in Hessen 60 EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die insgesamt 14,7 Prozent des Landes einnehmen. Damit wurden sehr wertvolle Gebiete wie der Kühkopf am Rhein, in der Rhön oder im Vogelsberg gesichert. Es wurden jeweils die 5 wichtigsten Gebiete für seltene Arten, wie Eisvogel, Wanderfalke, Rotmilan, Schwarzstorch oder Blaukehlchen unter Schutz gestellt. 1992 wurde eine weitere Naturschutzrichtlinie verabschiedet, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Darin sind seltene Arten der meisten anderen Tiergruppen und Pflanzen enthalten. Auch für diese hat Hessen dann sogenannte „FFH-Gebiete“ ausgewiesen. Auch wertvolle Lebensräume, wie unsere Buchenwälder und artenreiche Mähwiesen werden über diese Richtlinie geschützt. Insgesamt 583 Gebiete machen heute 10 Prozent des Landes aus. Hier muss der „gute Erhaltungszustand“ von Biber, Gelbbauchunke, vielen Schmetterlings-, Libellen, Fledermaus- und Fischarten sichergestellt werden. Da Fische nicht nur Schutzgebiete, sondern auch sauberes Wasser brauchen, wurde im Jahr 2000 die Wasserrahmen-Richtlinie aus dem Jahr 2000 eingeführt. Sie verpflichtete die Mitgliedsstaaten, alle Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen und Grundwasser) bis 2015 in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Das haben die Länder bei weitem noch nicht geschafft, aber der gemeinschaftliche Druck hat zu großen Anstrengungen bei der Gewässerrenaturierung geführt. Jüngstes Beispiel ist das hessische Programm „100 wilde Bäche“.

Wenn ein Staat sich nicht an die Regeln hält, kann die EU-Kommission ein Vertrags-verletzungsverfahren einleiten. Dann gibt es kritische Mahnschreiben, irgendwann eine erste Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Umsetzungsfrist. Wenn dann ein zweites Urteil fällt, wird es richtig teuer. Dann kann es Deutschland über 1 Million Euro pro Versäumnistag (rückwirkend zum ersten Urteil) kosten. Dazu sei es bisher noch nie gekommen, so Eppler. Die Staaten setzen dann sehr schnell um. In Polen wurde so gerade die weitere Abholzung im Urwald von Bialowieza verhindert. Solche Verfahren laufen gegen Deutschland derzeit zur unzureichenden Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zur Nitrat-Richtlinie. Letztere greift das Problem der intensiven Landwirtschaft auf. Diese steht nicht nur wegen Gewässerverschmutzung, sondern auch wegen des Insektensterbens in starker Kritik. In Europa wird über die Agrarpolitik entschieden. 40 Prozent des gesamten EU-Haushalts (58 Milliarden Euro) fließen als Subventionen an die Landwirte. Meist erhalten sie etwa ein Drittel ihres Einkommens aus diesen Steuergeldern, so Eppler. Bisher seien diese Gelder zum größten Teil nicht an öffentliche Leistungen geknüpft, sondern würden pro Hektar ausgezahlt. Mit einer Agrarreform, bei der öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen gezahlt würde, könnte man das Problem von Insektensterben, Vogelsterben und Gewässerverschmutzung sehr leicht deutlich verbessern. Geld solle dann fließen, wenn weniger Gift gespritzt und weniger Dünger aufgebracht wird, wenn später gemäht wird, oder wenn Felder mit Heckenzügen und Brachen reich strukturiert würden. Dies wäre wohl die wichtigste Stellschraube gegen das Artensterben.

Da auch die Jagd ein Grund für die Ausrottung vieler Arten war, hat die EU auch Maßnahmen zum Schutz wandernder Arten ergriffen. Insbesondere Zugvögel ziehen große Distanzen von Nord- nach Südeuropa oder Afrika und ignorieren die Grenzen der Mitgliedsstaaten. Auch hier verdanken wir Europa Regeln zum Schutz von Zugvögeln. So konnte durch die Vogelschutz-Richtlinie in Italien die traditionelle Jagd auf Greif- und Singvögel sehr stark eingedämmt werden. „Stellen Sie sich vor, wir machen in Hessen aufwändige Schutzprojekte, um dem Weißstorch zu helfen, und auf dem Zug würden sie abgeschossen…“, so der NABU. Auch besonders mobile Säugetierarten wie der Wolf, der bis zu 1000 km wandern kann, würden durch Europa geschützt.

Gerade bei solchen Arten, die auch mal Konflikte verursachen können, kochen auf lokaler Ebene schnell mal die Gemüter hoch. Dazu gehören auch Luchs und Biber. „Dann heißt es sehr schnell: Bei uns soll der weg, soll er doch woanders geschützt werden“, so Eppler. Lokale Politiker wollten sich dann als Problemlöser präsentieren und schlügen sich schnell auf die Seite derjenigen, die das Tier abschießen wollen. Wenn alle so denken, dann sterben diese Arten aus. Wenn der Schutz auf höherer, europäischer Ebene organisiert werde, sei es leichter, einen kühlen Kopf zu bewahren. Gewisse Belastungen würden fair verteilt: Die einen Länder müssten lernen, mit dem Braunbär zu leben, andere bräuchten ein Wolfsmanagement, andere müssten Beschränkungen beim Fischfang akzeptieren.

 

Auch wenn letztlich die Regierungen der einzelnen Staaten im Europäischen Rat entscheiden, ist auch das EU-Parlament wichtig. Deutschland hat 96 Abgeordnete im EU-Parlament (von 751). Das Parlament entscheidet über fast alle wichtigen EU-Gesetze mit. Es hat inzwischen mehr Einfluss als früher. Die Bedeutung der einzelnen EU-Abgeordneten ist größer als im Deutschen Bundestag oder im Hessischen Landtag. Denn es gibt bisher in der EU keine festen Regierungskoalitionen mit Fraktionszwang.