Leider mussten wir feststellen, dass in diesem Jahr erneut unsere Obstbäume von uns nicht bekannten Personen systematisch abgeerntet wurden.
Ein erschreckendes Bild bot sich uns, als wir zusammen mit dem Pomologen auf unserer Streuobstwiese zur Bestimmung der verschiedenen Sorten eintrafen. Hingen vor wenigen Tagen einige Bäume noch voller Früchte, waren sie nun bis auf wenige Äpfel in den Baumkronen fein säuberlich abgeerntet.
Nun sind wir als NABU Frankfurt nicht auf die Obsternte angewiesen, jedoch ist die Apfelernte unter den Mitgliedern immer ein besonderes Ereignis. Gegen den einen gepflückten oder aufgesuchten Apfel beim Vorbeigehen haben wir nichts, das systematische, unerlaubte Abernten ist jedoch eine andere Liga.
Sofern nicht bekannt - In einer Broschüre "Streuobstwiesen - Wissen rund um das hessische Kulturgut" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist folgendes nachzulesen:
Was nicht eingezäunt ist, gehört niemandem? Falsch! Streuobstwiesen werden – wie andere landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich auch – meist nicht eingezäunt, um Wildtieren Mobilität zu gewährleisten. Nach §35 BauGB dürfen im Außenbereich ohnehin nur Zäune errichtet werden, wenn damit eine zulässige Nutzung gesichert werden soll. Offene Flächen sind aber kein Allgemeingut, sondern haben Besitzerinnen und Besitzer, die Zeit und Arbeit in ihre Bäume stecken.
Informieren Sie sich daher bei Initiativen oder anderen lokalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
über Flächen, die im Herbst geerntet werden dürfen und nehmen Sie bitte kein Obst von Bäumen, von denen Sie nicht ernten dürfen! Auch das Fallobst unter den Bäumen ist Eigentum des Besitzers der Fläche. In Hessen gibt es kein „Nachlese- oder Stoppelrecht“.
Wenn Sie durch Herunterbrechen und Abernten von Ästen Diebstahl begehen, schaden Sie zudem auch den Obstbäumen, da die Struktur der Bäume dabei zerstört werden kann – und im Nachgang dazu Krankheiten eindringen können oder Fäulnis entsteht. Auch der umgangssprachlich früher als „Mundraub“ bezeichnete Diebstahl
von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge oder unbedeutendem Wert, ist nicht erlaubt.
Bei unserem Pflege- und Ernteeinsatz, zu dem wir auf am 24. September eingeladen hatten, beschränkte sich die
Ernte somit auf ein paar Quitten und wenige Äpfel - ok, für eine leckere Quittenmarmelade und einen Apfelkuchen wirds reichen.
Die meiste Zeit verbrachten wir mit dem erneuten Rückschnitt der Neuaustriebe der Brombeere sowie das Basteln und Aufhängen von Ohrwurmhotels. Und wer in seiner Kindheit verpasst hatte, in Bäume zu klettern, kam jetzt beim Aufhängen der kleinen Tontöpfe auf seine Kosten. :-)
Ohrwurmhotels sind ein wichtiger Beitrag zum biologischen Pflanzenschutz. Aus diesen Nisthilfen, die direkten Kontakt zum Baumstamm haben sollten, starten die Ohrenkneifer ihren nächtlichen Beutezug auf Pflanzenläuse, Raupen und Erdflöhe.
Leider sind sie keine Abwehrmaßnahme gegen die unerwünschten Erntehelfer - also können wir nur appellieren, dass eigenmächtige Abernten zu unterlassen - oder viel besser - uns zukünftig bei unseren Pflegemaßnahmen tatkräftig zu unterstützen.